Ausbildungsprämien

Mit 500 Mio. Euro fördert der Bund im Programm „Ausbildungsplätze sichern“ die Ausbildungsjahre 2020/2021. Seit dem 4. August stehen die Formulare und Erläuterungen bei der Bundesagentur für Arbeit online bereit. Ihre Arbeitgeber-Hotline für den Kreis Gütersloh berät unter Tel. 0800 455 55 20.

Das Programm unterstützt Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Diese 4 Förderziele werden bislang verfolgt:

  1. Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie, 2.000 Euro pro Vertrag)
  2. zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus, 3.000 Euro pro Vertrag)
  3. Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (75% Zuschuss zur Vergütung)
  4. Übernahme bei Insolvenzen fördern (3.000 Euro Übernahmeprämie)

„Bislang“ soll heißen, dass ein Nachsteuern am Programm im Lauf des Ausbildungsjahres 2020/21 möglich ist. Ein „Renner“ wird das Programm unseres Erachtens nicht, denn es gelten die nachstehenden Fördervoraussetzungen:

Nr. 1. und Nr. 2. Ausbildungsprämie(n)
Die Beschäftigten haben in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet oderder Umsatz des Ausbildungsbetriebs ist im April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019 durchschnittlich um mindestens 60 Prozent eingebrochen. Wurde das Unternehmen nach April 2019 gegründet, gelten November und Dezember 2019 als Vergleichszeitraum.

Nr. 3 Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden
Die Förderung können Betriebe erhalten, die ihre Auszubildenden nicht in Kurzarbeit schicken und auch bei deren Ausbilderinnen und Ausbildern außerhalb von Zeiten des Berufsschulunterrichts davon absehen. Der Arbeitsausfall muss im Betrieb oder in einer Betriebsabteilung bei mindestens 50 Prozentliegen. Diese Förderung läuft, Stand heute, Ende 2020 aus.

Nr. 4 Übernahmeprämie aus Insolvenz
Es muss sich um eine pandemiebedingte Insolvenz handeln, d.h. das Insolvenzverfahren wurde bis zum 31. Dezember 2020 eröffnet und das Unternehmen war vor dem 31. Dezember 2019 gemäß EU-Definition nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Gefördert werden soll auch die Auftrags- und Verbundausbildung: Betriebe, die ihre Ausbildung vorübergehen nicht fortsetzen können, können andere Betriebe, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere Ausbildungsdienstleister befristet die Ausbildung übernehmen lassen. Das Verfahren dazu ist noch in Arbeit.

Ob das Bundesprogramm genügend Kraft entfaltet werden die kommenden Wochen und Monate zeigen. „Im Bedarfsfall muss zügig politisch nachgesteuert werden“, heißt es jetzt schon beim Zentralverband des Deutschen Handwerks.